3G-Regel für Besucherverkehr

Die Geschäftsstellen der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH (WGR), der Immobilienverwaltung der Riesaer Dienstleistungsgesellschaft mbH (RDL) sowie das Kundenzentrum der Telekabel Riesa GmbH sind weiterhin geöffnet. Damit das so bleiben kann, ist der Besucherverkehr ab sofort nur mit Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regel möglich.
Für den Besuch bedeutet dies, dass einer der nachfolgenden offiziellen Nachweise zu erbringen ist:

  • Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung
  • Nachweis einer vollständigen Genesung nach einer Corona-Infektion
  • Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests (kein Selbsttest)

Dabei sind weiterhin die geltenden Hygieneregeln insbesondere das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske zwingend zu beachten. Nach wie vor können viele Anliegen ganz einfach und schnell per Telefon oder via E-Mail erledigt werden. Für WGR-Mieter und Kunden steht zudem ein WhatsApp-Chat unter Tel. 03525-746620 zur Verfügung.

Die Vermietung von Gästewohnungen zu touristischen Zwecken ist aufgrund der aktuell gültigen sächsischen Corona-Schutzverordnung untersagt. Für nicht-touristische Beherbergung besteht ebenfalls die 3G-Regel mit Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Nachweise. Für weitere Fragen und Auskünfte stehen die entsprechenden Mitarbeiter zur Verfügung.