Heizkosten und Energiekrise

Aktuelle Information zur Anpassung der Vorauszahlungen

Im Rahmen eines weiteren Entlastungspaketes hat die Bundesregierung Ende September entschieden, die bereits für den 1. Oktober 2022 geplante Gasumlage teilweise zu vermindern und gleichzeitig die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme bis März 2024 von 19 auf 7 Prozent zu senken. Diese Entscheidungen haben auch Auswirkungen auf die monatlichen Vorauszahlungen unserer Mieterinnen und Mieter.

Ab 01.12.2022 werden die aktuellen Vorauszahlungsbeträge für Heizung und Warmwasser wieder herabgesetzt. Eine schriftliche Information geht allen Mietern diesbezüglich in den nächsten Wochen zu. Die bereits geleisteten erhöhten Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser für die Monate Oktober und November 2022 werden mit der kommenden Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 verrechnet. Für weitere Fragen stehen die WGR-Mitarbeiter unter 03525-746620 gern persönlich zur Verfügung.

Energiekrise und -kosten: Aufklären ja, verunsichern nein!

Wie am Fließband verabschiedet die Bundesregierung derzeit Verordnungen und Gesetze, um der Energiekrise Herr zu werden. Die neueste Verordnung, die am 01.09.2022 in Kraft getreten ist und den Namen „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmeverordnung“, Kurzform EnSikuMaV, trägt, enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten, öffentlichen Nichtwohngebäuden und in Unternehmen. Während es also an vielen Stellen in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen ab jetzt spürbar kühler bleibt, werden die Kopierer und Drucker vieler Energieversorger und wohnungswirtschaftlicher Unternehmen heiß laufen und zusätzlich Energie verbrauchen.
Denn mit der neuen Verordnung werden zugleich umfangreiche Informationspflichten für Energieversorger und Vermieter begründet, die in kürzester Zeit umgesetzt werden müssen und für alle Beteiligten zu einem massiven Aufwand führen, der innerhalb der gesetzlichen Fristen kaum zu bewältigen ist.

„Das wir alle angesichts einer drohenden Versorgungsnotlage Energie sparen müssen, versteht sich von selbst aber die Nachhaltigkeit der geforderten Informationen stellen wir aus nachvollziehbaren Gründen in Frage“, erklärt WGR-Geschäftsführer Roland Ledwa und bemerkt zugleich, dass er außerdem die Gefahr sieht, „…dass Mieter mit der Fülle an Informationsschreiben, die sie derzeit von Versorgern und Vermietern erhalten, vielleicht eher überfordert statt aufgeklärt werden. Was vielmehr zu Verunsicherung und noch mehr Fragen führt“.

Laut EnSikuMaV sind sehr spezifische Angaben zum Energieverbrauch und den Energiekosten pro Wohnung zu machen, die aufwendig berechnet werden müssen. Im November werden die entsprechenden Daten bei der Wohnungsgesellschaft Riesa zur Verfügung stehen. Interessierte Mieter können sich diesbezüglich an die Mitarbeiter der Rezeption wenden und bekommen anschließend schriftlich eine individuelle Auskunft zu folgenden Sachverhalten:

  • Energieverbrauch-/kosten der Wohneinheit der letzten Abrechnungsperiode
  • Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes für eine vergleichbare Abrechnungsperiode (unter Berücksichtigung des am 01.09.22 geltenden Grundversorgungstarifs für Erdgas)
  • Einsparpotenzial des Gebäudes (oder Wohneinheit?) unter Heranziehung der Annahme, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist

Allerdings sollten die Angaben mit entsprechender Vorsicht interpretiert werden, rät WGR-Mitarbeiter Christopher Pirl all jenen, die diesen Informationsservice in Anspruch nehmen: „Denn die wohnungsbezogenen Kostenangaben und Einsparpotenziale setzen bestimmte Idealbedingungen voraus“. So wird in den Prognosen u.a. davon ausgegangen, dass der Energieverbrauch der Wohnung gleichbleibt, das Verhältnis des Energieverbrauchs aller Wohnungen zueinander gleichbleibt und die Witterung genau den Verhältnissen der letzten Abrechnungsperiode entspricht. „Entsprechend müssten alle Mieterhaushalte in einem Gebäude gleichmäßig sparen, damit die ermittelte Kostenreduzierung eintritt“, so Christopher Pirl. Gleichzeitig zeigt sich der Energietechnik-Fachmann besorgt hinsichtlich eines falsch verstandenen Energiesparverhaltens: „Wenn Mieter sich nun veranlasst sehen, das Temperaturniveau in Wohnräumen dauerhaft auf 16 Grad und darunter abzusenken, werden wir zusätzliche Schimmelprobleme bekommen bzw. auch dann, wenn weniger Stoßlüftung erfolgt“. Daher rät die Wohnungsgesellschaft auch in Bezug auf ein gesundes Raumklima dennoch weiterhin regelmäßig, mind. dreimal täglich zu Lüften. Im Winter sollten die Fenster bei ausgeschaltetem Heizthermostat für mindesten 5 Minuten weit geöffnet und nicht nur angekippt werden.

Infoveranstaltung zum Energiesparen

Im gesamten Kontext der aktuellen energiepolitischen Lage möchte die Wohnungsgesellschaft darüber hinaus aber nicht nur gesetzlichen Informationspflichten nachkommen, sondern Mietern die Möglichkeit geben, direkt mit Energieexperten ins Gespräch zu kommen. Als erste Aktion wird deshalb ein kostenfreies Energiesparforum mit der Verbraucherzentrale Meißen angeboten. Die Veranstaltung findet am 9. November, ab 16 Uhr im Festsaal des Riesenhügels statt.
Gemeinsam mit den Experten der Verbraucherzentrale Meißen widmet sich die Wohnungsgesellschaft Riesa mbH in unterhaltsamer Weise bekannten Tipps und neuen Trends rund um das Thema Energie sparen.

„Uns ist es wichtig, unsere Mieter für dieses Thema noch stärker als bisher zu sensibilisieren und dabei gleichzeitig transparent zu bleiben“, erklärt Roland Ledwa. Deshalb wird sich auch der Chef des städtischen Wohnungsunternehmens im Rahmen der Veranstaltung zur aktuellen Situation und den Entwicklungen der Betriebskosten äußern.
Aufgrund der begrenzten Platzkapazität bittet das Unternehmen zwingend um telefonische oder schriftliche Voranmeldung bis zum 27. Oktober.

Direkt zur Veranstaltung

 

 

Gemeinsam Energiesparen!

Umfangreiche Informationen und Handlungsempfehlungen zum Thema Energieeinsparen und Energieeffizienz finden Mieter innerhalb der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ unter www.energiewechsel.de