Neue Empfängerprüfung bei Überweisungen

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
seit dem 9. Oktober 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Banken und Sparkassen müssen bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt.

1. Warum wurde diese Änderung eingeführt?

Die neue Pflicht zur Prüfung von Name und IBAN zielt darauf ab, fehlerhafte Überweisungen auszuschließen und Betrugsfälle zu vermeiden.

2. Was bedeutet das für Sie als Mieterin bzw. Mieter?

  • Wenn Sie eine Zahlung – z. B. Ihre monatliche Miete oder Betriebskostenvorauszahlung – an uns überweisen, wird Ihre Bank künftig automatisch prüfen, ob der angegebene
    Empfängername mit der hinterlegten IBAN der Wohnungsgesellschaft übereinstimmt.
  • Stimmen Name und IBAN nicht überein oder gibt es größere Abweichungen, zeigt Ihre Bank eine Warnung an bzw. kann die Überweisung zurückhalten.
  • Diese Regelung gilt auch für Daueraufträge und Terminüberweisungen – also bitte auch dort prüfen, ob der Empfängername korrekt angegeben ist.

3. Was ist jetzt zu tun – speziell bei Zahlungen an die WGR?

Damit Ihre Mietzahlung wie gewohnt reibungslos ankommt, bitten wir Sie um folgende Schritte:

  • Prüfen Sie in Ihren Überweisungsdaten (im Online-Banking oder beim Dauerauftrag) den Empfängernamen: Er muss exakt so lauten, wie er bei uns hinterlegt ist Wohnungsgesellschaft Riesa mbH
  • Überprüfen Sie die IBAN, die wir Ihnen für die Mietzahlung angegeben haben, und stellen Sie sicher, dass sie in Ihrer Überweisung korrekt übernommen ist.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie dort den Empfänger-Namen ggf. an – damit zukünftige Zahlungen automatisch korrekt durchlaufen.
  • Beim nächsten Überweisungsvorgang im Online-Banking: Achten Sie auf mögliche Hinweise Ihrer Bank.